Schießbedingungen

Ergänzende Schießbedinungen zu den Allgemeinen Schießbedingungen

  •  Luftgewehr und Luftpistole sind gleichgestellt. 
  • Luftpistolenteiler werden durch 2,5 geteilt. 
  • Geschossen wird auf zehn automatischen Ständen. 
  • Senioren aufgelegt kann von jedem Schützen ab dem Jahrgang 1958 und älter gewählt werden. 
  • Senioren sitzend aufgelegt kann von jedem Schützen ab dem Jahrgang 1942 und älter gewählt werden. 
  • Die Berechtigung und Eintragungen im Schießbuch ist der Aufsicht vorzulegen.
Nach oben