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Ergänzende Schießbedinungen zu den Allgemeinen Schießbedingungen
- Luftgewehr und Luftpistole sind gleichgestellt.
- Luftpistolenteiler werden durch 2,5 geteilt.
- Geschossen wird auf zehn automatischen Ständen.
- Senioren aufgelegt kann von jedem Schützen ab dem Jahrgang 1958 und älter gewählt werden.
- Senioren sitzend aufgelegt kann von jedem Schützen ab dem Jahrgang 1942 und älter gewählt werden.
- Die Berechtigung und Eintragungen im Schießbuch ist der Aufsicht vorzulegen.
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